Im Schleusenbereich darf man nur unter bestimmten Bedingungen stillliegen bzw. übernachten:
– wenn der Schleusenbetrieb für den Tag bereits eingestellt ist
– wenn man die nächste zu durchfahrende Schleuse nicht mehr vor Beendigung der Schleusenbetriebszeit erreichen kann
– wenn man die Fahrt, zum Beispiel im Fall eines Schadens, nicht fortsetzen kann
– wenn es die Schleusenaufsicht ausdrücklich erlaubt
Legen Sie immer so an, dass andere Ihre Absicht erkennen. Also nicht auf Warteposition eins, wenn Sie gar nicht als erstes Boot am nächsten Morgen schleusen wollen. Oder in verkehrter Fahrtrichtung am Ende der Wartestelle, wenn Sie zur nächsten Schleuse aufbrechen wollen.
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