In jedem Revier darf man die Angel direkt vom Hausboot aus auswerfen.

Voraussetzung in Mecklenburg-Vorpommern: Touristenfischereischein (24 EUR, erhältlich z. B. in Tourismusämtern oder Angelshops) sowie die Angelerlaubnis (Angelkarte) für das jeweilige Gewässer.

Voraussetzung in Brandenburg: Hier ist das Angeln von Friedfischen ohne Fischereischein möglich. Vorausgesetzt man hat die Fischereiabgabe entrichtet (u. a. in Angelshops) und sich für das jeweilige Gewässer eine Angelkarte beim Pächter gekauft.