Die Reviere in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verfügen über ein flächendeckendes Angebot an Häfen, in denen angelegt und übernachtet werden kann. Dabei gibt es drei Kategorien:

1. Privat betriebene Häfen/Marinas/Stege zeigen mit der „Gelben Welle“ oder „Gastlieger willkommen“-Schildern am Steg an, dass Gastlieger anlegen dürfen. Dafür stehen oftmals extra Gastliegeplätze zur Verfügung. Einfach in einen Hafen an einer freien Stelle anzulegen, ist keine gute Idee. Entweder man fährt langsam an den Steg und ruft herüber, man meldet sich vorher beim Hafenmeister an oder man legt am Kopfsteg an und begibt sich auf die Suche nach dem Hafenmeister. Liegeplätze, an deren Kopfende ein „Belegt“-Schild hängt, sind tabu. Pro Nacht zahlt man zwischen einem und 1,50 Euro pro laufenden Bootsmeter (plus eventuell noch einen Betrag pro Person). Duschen und Wäsche waschen, Müll und Chemietoilette entsorgen, Wasser auffüllen und Strom aufladen sind in der Regel gegen eine Gebühr möglich. Vor allem in der Hauptsaison empfiehlt es sich, nicht allzu spät, am Besten schon nachmittags, am gewünscht Hafen zu sein bzw. im Vorfeld beim Hafenmeister telefonisch anzufragen, ob noch Liegeplätze vorhanden sind. Denn: Reservieren kann man sie nicht, es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

2. Öffentliche Wasserwanderliegeplätze sind von den Gemeinden betriebene Stege, die extra für Bootsurlauber gebaut wurden. Dort ist das Anlegen meist gegen eine geringe Gebühr gestattet.

3. 24h-Wartestellen bzw. -Liegestellen sind in größeren Städten installierte Liegestellen entlang der Wasserstraßen. Diese verfügen über keine Infrastruktur, sind dafür aber kostenlos maximal 24 Stunden nutzbar.

Einen detaillierten Überblick über Häfen und Liegeplätze bieten unsere Hafenführer.