Test: Wie vertraut bist du mit den Verkehrsregeln auf dem Wasser?

Auch Wasserstraßen sind Straßen. Wer auf ihnen mit dem Boot in Mecklenburg und Brandenburg unterwegs ist, muss sich daher an bestimmte Vorschriften halten. Wie gut kennst du dich hier aus? Teste dein Wissen und beantworte unsere zehn Fragen. Ein Blick auf die Schifffahrtszeichen hilft immer. Foto: TMV/Gänsicke

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Herzlichen Glückwunsch! Dein Wissen rund die Verkehrsregeln auf dem Wasser ist sehr gut bis hervorragend. Du darfst dich guten Gewissens Hausboot-Profi nennen. Wir wünschen dir viel Spaß bei deiner nächsten Bootsreise! Wenn bis dahin noch etwas Zeit ist: Schau doch mal bei unseren Hausboot-FAQs vorbei oder stöbere im Seenland-Magazin. Hier wie dort gibt es noch mehr Infos zum Thema.

Nicht ärgern, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Dein Wissen über die Verkehrsregeln auf dem Wasser ist zwar noch ausbaufähig, aber das ist kein Beinbruch (Oder besser: Mast- und Schotbruch!). Schau doch mal bei unseren Hausboot-FAQs vorbei oder stöbere im Seenland-Magazin. Hier wie dort gibt es viele Infos zum Thema. Am besten lernt man aber wohl in der Praxis. Also: Hausboot mieten und losschippern!

#1. Du hast ein Boot mit Charterschein gemietet. Wie schnell darfst du damit maximal fahren?

#2. Die Wasserschutzpolizei kontrolliert mitunter das Tempo per Laser. Welche Strafe muss gezahlt werden, wenn man die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 6 km/h überschreitet?

#3. Der Charterschein ist mit ein paar Verboten verbunden. Was ist jedoch nicht untersagt?

#4. Wenn sich zwei Motorboote frontal begegnen: Welches Verhalten ist richtig?

#5. Wenn sich die Kurse zweier Motorboote kreuzen: Welches Verhalten ist richtig?

#6. Thema Vorfahrt. Welche Aussage über Motorboote (unter 20 m Länge) stimmt NICHT?

#7. Ab welcher Blutalkoholkonzentration darf das Boot nicht mehr gefahren werden?

#8. Welches Verhalten vor einer Schleuse ist richtig?

#9. Wo ist Ankern NICHT verboten?

#10. Neben dem Bootsführer muss es an Bord auch einen Rudergänger geben, der ihn z. B. im Notfall vertritt. Wie alt muss dieser mindestens sein?

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