Gut zu wissen: Sportboote dürfen jetzt bis 15 PS ohne Führerschein gefahren werden

By Published On: 21. August 2019

Bootsurlaub ohne Führerschein wird noch einfacher. Sportboote mit weniger als 15 PS Antriebsleistung mit Verbrennermotoren und unter 7,5 kw (10,20 PS) mit einem Elektromotor dürfen ohne Bootsführerschein gefahren werden .

Seit der Liberalisierung der Führerscheinregelung für Sportboote im Jahre 2013 können noch mehr Urlauber auch den Wassersport in der Mecklenburgischen Seenplatte kennen lernen. Sportboote bis zu 15 PS (11,03 KW) dürfen ohne Führerschein gefahren werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Person min. 16 Jahre alt ist und das Sportboot darf auf allen Bundeswasserstraßen mit Ausnahme des Rheins und im Binnenbereich gefahren werden. Diese Regelung für Sportboote gilt bis zu einer Bootslänge von 15 Metern. Bislang waren Boote bis zu 5 PS führerscheinfrei. Bereits im Oktober 2012 trat die neue Regelung in Kraft und wurde vom ADAC begrüßt. An der Mecklenburgischen Seenplatte bleibt man Angesichts von Bootsurlaub ohne Führerschein ganz gelassen. Denn die meisten Sportboote haben sowieso nur 5 PS. Ergänzt wurde diese Regelung im Januar 2023. Nun gilt für Boote mit Elektromotor die Grenze von 10,20 PS/7,5 KW in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).

Was bedeutet die Neuregelung für den Hausboot-Urlaub an der Mecklenburgischen Seenplatte bezüglich Bootsurlaub ohne Führerschein? 

Hausboote können schon seit längerer Zeit ohne Führerschein gefahren werden. Und das ist unabhängig von der Motorisierung und der Antriebsleistung. Für den Hausboot-Urlaub benötigt man lediglich einen Charterschein, den man nach einer circa dreistündigen, detaillierten Einweisung vom Charterer erhält. Der Charterschein gilt für den ganzen Zeitraum beim Hausboot mieten auf der Mecklenburgischen Seenplatte. Aber beim nächsten Urlaub muss der Charterschein wieder erneut erworben werden.

Größere Attraktivität für den Urlaub auf der Mecklenburgischen Seenplatte

Der ADAC sieht in der Neuregelung der Führerscheinpflicht einen Vorteil für den Wassersport: „Mit der Neuregelung wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Wassertourismus und der Sportschifffahrt in Deutschland zu erhöhen. Die im europaweiten Vergleich hohen Hürden in Deutschland werden abgebaut.“

Der ADAC würde es jedoch gern sehen, wenn wie für das Hausboot auch für die Motorboote eine verpflichtende mehrstündige Einweisung eingeführt werden würde, „wobei für die Umsetzung seriöse, zertifizierte Ausbildungsstätten zu benennen sind“. Auf diese Weise könne für die Sicherheit in Wassergebieten wie der Mecklenburgischen Seenplatte gesorgt werden.

Wer mehr über die Neuregelung erfahren möchte, kann das Interview im Magazin Seenland mit Dr. Steffen Häbich, Leiter des Bereichs Wassertouristik und Sportschifffahrt des ADAC, lesen.

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Gut zu wissen: Sportboote dürfen jetzt bis 15 PS ohne Führerschein gefahren werden
By |2,1 min read|412 words|Published On: 21. August 2019|

Bootsurlaub ohne Führerschein wird noch einfacher. Sportboote mit weniger als 15 PS Antriebsleistung mit Verbrennermotoren und unter 7,5 kw (10,20 PS) mit einem Elektromotor dürfen ohne Bootsführerschein gefahren werden .

Seit der Liberalisierung der Führerscheinregelung für Sportboote im Jahre 2013 können noch mehr Urlauber auch den Wassersport in der Mecklenburgischen Seenplatte kennen lernen. Sportboote bis zu 15 PS (11,03 KW) dürfen ohne Führerschein gefahren werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Person min. 16 Jahre alt ist und das Sportboot darf auf allen Bundeswasserstraßen mit Ausnahme des Rheins und im Binnenbereich gefahren werden. Diese Regelung für Sportboote gilt bis zu einer Bootslänge von 15 Metern. Bislang waren Boote bis zu 5 PS führerscheinfrei. Bereits im Oktober 2012 trat die neue Regelung in Kraft und wurde vom ADAC begrüßt. An der Mecklenburgischen Seenplatte bleibt man Angesichts von Bootsurlaub ohne Führerschein ganz gelassen. Denn die meisten Sportboote haben sowieso nur 5 PS. Ergänzt wurde diese Regelung im Januar 2023. Nun gilt für Boote mit Elektromotor die Grenze von 10,20 PS/7,5 KW in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).

Was bedeutet die Neuregelung für den Hausboot-Urlaub an der Mecklenburgischen Seenplatte bezüglich Bootsurlaub ohne Führerschein? 

Hausboote können schon seit längerer Zeit ohne Führerschein gefahren werden. Und das ist unabhängig von der Motorisierung und der Antriebsleistung. Für den Hausboot-Urlaub benötigt man lediglich einen Charterschein, den man nach einer circa dreistündigen, detaillierten Einweisung vom Charterer erhält. Der Charterschein gilt für den ganzen Zeitraum beim Hausboot mieten auf der Mecklenburgischen Seenplatte. Aber beim nächsten Urlaub muss der Charterschein wieder erneut erworben werden.

Größere Attraktivität für den Urlaub auf der Mecklenburgischen Seenplatte

Der ADAC sieht in der Neuregelung der Führerscheinpflicht einen Vorteil für den Wassersport: „Mit der Neuregelung wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Wassertourismus und der Sportschifffahrt in Deutschland zu erhöhen. Die im europaweiten Vergleich hohen Hürden in Deutschland werden abgebaut.“

Der ADAC würde es jedoch gern sehen, wenn wie für das Hausboot auch für die Motorboote eine verpflichtende mehrstündige Einweisung eingeführt werden würde, „wobei für die Umsetzung seriöse, zertifizierte Ausbildungsstätten zu benennen sind“. Auf diese Weise könne für die Sicherheit in Wassergebieten wie der Mecklenburgischen Seenplatte gesorgt werden.

Wer mehr über die Neuregelung erfahren möchte, kann das Interview im Magazin Seenland mit Dr. Steffen Häbich, Leiter des Bereichs Wassertouristik und Sportschifffahrt des ADAC, lesen.