Nein, viele Gewässer in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern können mit Hausbooten ganz unbürokratisch ohne amtlichen Führerschein befahren werden. Benötigt wird nur die sogenannte Charterbescheinigung (oder: Charterschein), die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. So müssen Freizeitkapitäne am Anreisetag an einer rund dreistündigen Bootseinweisung teilnehmen. Vom Bootsvermieter ausgestellt, ist die Charterbescheinigung dann während der gesamten Charterzeit gültig. Neben allgemeinen Beschränkungen, wie einem Fahrverbot bei Nacht, gelten auf bestimmten Gewässern zusätzliche Sondervorschriften, beispielsweise Rettungswestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort.
Achtung: Auf einigen Streckenabschnitte in Deutschlands Norden gilt der Charterschein nicht.
Sportboote, also auch Hausboote, mit einer Motorisierung von weniger 15 PS (11,03 KW) dürfen ganz ohne Führerschein gefahren werden. Diese Regelung gilt auf allen Bundeswasserstraßen mit Ausnahme des Rheins.
Auf Binnenrevieren in Ländern wie Italien, Frankreich, Irland, Großbritannien und den Niederlanden sieht es ähnlich aus. Meist ist die Führerscheinfreiheit an Auflagen bezüglich der Bootsgröße und Motorisierung gebunden (weniger als 20 m Länge, weniger als 20 km/h Maximalgeschwindigkeit). In Polen wird für Boote mit mehr als 10 kW Antriebsleistung ein Bootsführerschein benötigt. Der Sportbootführerschein Binnen aus Deutschland wird anerkannt .
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